Vetsuisse-Fakultät |

Voraussetzung für das Studium der Veterinärmedizin ist eine eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Matura. Passerelle Berufmaturität berechtigt auch zum Studium.
Die Bewerber und Bewerberinnen müssen sich bis zum 15. Februar jeden Jahres elektronisch unter der Internet-Adresse http://www.crus.ch bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) anmelden. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!
Es werden pro Jahr 80 Studienanfänger aufgenommen. Uebersteigt die Anzahl Anmeldungen die Anzahl Studienplätze, so wird ein Eignungstest durchgeführt. Alle Bewerbenden, auch solche in anverwandten Studiengängen, müssen an den Eignungstest. Die Studienplätze werden auf Grund des Resultates im Eignungstest zugeteilt. Informationen zum Eignungstest finden Sie auf der Seite http://www.unifr.ch/ztd/ems/welcome.htm.
Studierende der Human- oder Zahnmedizin, die zur Veterinärmedizin wechseln wollen, beginnen das Studium im 1. Studienjahr. Sie müssen sich ebenfalls bis zum 15. Februar des Jahres, in dem sie die Studienrichtung wechseln möchten, bei der CRUS anmelden. Der erreichte Testwert des bereits für die Zulassung zum Studium der Human- oder Zahnmedizin absolvierten Eignungstests kann übernommen werden, wenn der Eignungstest nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Liegt der Eignungstest länger als ein Jahr zurück, so muss er erneut absolviert werden. Ohne Anmeldung bis zum 15. Februar ist ein Wechsel im gleichen Jahr nicht möglich!
Studierende können ein Zwischenjahr zwischen Eignungstest und Studienbeginn machen und das Testresultat ins Folgejahr übernehmen. Dies wird von der CRUS verwaltet, die Fakultät hat damit nichts zu tun. Zu beachten ist: Sollten im nächsten Jahr mehr Punkte verlangt werden als im Vorjahr erreicht wurden, geht der Studienplatz verloren.
Im Rahmen des Austauschprogramms "Sokrates/Erasmus" bestehen Verträge mit verschiedenen europäischen Hochschulen. Studierende ab dem 5. Studiensemester können 1-2 Semester an der Vetsuisse-Fakultät Universität Zürich studieren.
Ausserhalb von Sokrates/Erasmus können ausländische Studierende nur einen Studienplatz erhalten, wenn sie oder ihre Eltern seit 5 Jahren Wohnsitz in der Schweiz haben, vorausgesetzt sie erfüllen die Immatrikulationsbedingungen, ihr Reifezeugnis wurde eidgenössisch anerkannt und sie bestehen den Eignungstest.
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