Vetsuisse Bern Care Grant

Unterstützung für Nachwuchsforschende mit Betreuungsverpflichtungen

Berufliche und wissenschaftliche Qualifikation mit Betreuungsverpflichtungen zu vereinbaren, kann herausfordernd sein. Der Vetsuisse Bern Care Grant unterstützt Nachwuchsforschende der Vetsuisse-Fakultät Bern mit flexiblen Finanzierungsmöglichkeiten. Gefördert werden Lösungen, die helfen, Betreuungspflichten und wissenschaftliche Karriere besser miteinander zu vereinbaren.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Für wen?

Nachwuchsforschende auf Qualifikationsstellen der Vetsuisse-Fakultät Bern mit intensiven Betreuungsverpflichtungen

Wofür?

Finanzielle Unterstützung für flexible Lösungen zur besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Betreuung

Einreichefrist?

Gesuche können jederzeit eingereicht werden.

Entscheid?

In der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Wichtig

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung - Vergabe erfolgt basierend auf den vorhandenen Mittel und Eignung zur Erreichung der Förderziele. Universitäre Fördermöglichkeiten müssen vorgängig geprüft werden.

Voraussetzungen für eine Förderung

Eine Förderung können Personen beantragen, die:

  • an der Vetsuisse-Fakultät Bern angestellt sind,
  • dem Mittelbau angehören und sich in eine Qualifikationsphase befinden,
  • mindestens 50 % angestellt sind und
  • Betreuungspflichten hab, die Ihren Fortschritt in der Qualifikationsarbeit wesentlich beeinträchtigen.

Betreuungspflichten können eigene Kinder, Pflegekinder oder unterstützungs- und pflegebedürftige nahe Angehörige betreffen.

Förderfähige Massnahmen

Die 120%-Lösung unterstützt Mitarbeitende mit Betreuungsaufgaben dabei, ihr Arbeitspensum vorübergehend zu reduzieren, ohne dass laufende Aufgaben und Projekte unterbrochen werden müssen.

Der durch die Pensumsreduktion frei werdende Lohnanteil wird für die Finanzierung einer Assistenz eingesetzt. Diese übernimmt definierte wissenschaftliche oder diagnostische Aufgaben und entlastet die geförderte Person im Arbeitsalltag. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der geförderten Person.

Damit die Übergabe und Einarbeitung der Assistenz gewährleistet sind, finanziert das Fördergefäss die notwendige Überlappungszeit. Während dieser Zeit können die geförderte Person und die Assistenz gleichzeitig tätig sein. So stehen dem Arbeitsbereich vorübergehend bis zu 120 % Arbeitskapazität zur Verfügung.

Beispiel:

Reduziert eine Nachwuchsforschende ihr Arbeitspensum von 100 % auf 60 %, werden die frei werdenden 40 % für die Finanzierung einer Assistenz eingesetzt. Die Fördermittel finanzieren zusätzlich eine Überlappungszeit von bis zu 20 %. Diese Zeit ermöglicht die Einarbeitung, Aufgabenübergabe und Koordination zwischen der geförderten Person und der Assistenz. 

Förderumfang:

Maximal CHF 15'000 pro Person für eine Laufzeit von Maximal 12 Monaten

Erklärende Darstellung wie die 120% Lösung funktioniert,

Diese Massnahme bietet finanzielle Unterstützung, wenn aufgrund einer besonderen zeitlichen Beanspruchung durch die wissenschaftliche Tätigkeit zusätzliche Betreuungslösungen über die reguläre Betreuung hinaus notwendig sind.

Zum Beispiel: 

  • Notfallbetreuung
  • Betreuung während Konferenzen
  • Betreuung während Feldforschung
  • Unterstützung in besonders intensiven Projektphasen (z. B. zusätzlicher Kita-Tag)

Förderumfang:

In der Regel bis CHF 2'000 pro Person

Nicht jede Betreuungssituation lässt sich mit einer Standardlösung auffangen. Betroffene wissen selbst meist am Besten, was Ihnen helfen würde und deshalb versuchen wir auch individuelle Lösungen zu unterstützen.

Voraussetzung ist, dass nachvollziehbar dargestellt wird:

  • wie die Lösung die Vereinbarkeit verbessert und
  • weshalb sie für ein konkretes Karriereziel wichtig ist.

Förderumfang: 

In der Regel maximal CHF 4'000 pro Person

Dieses Fördergefäss bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, von denen Fakultätsangehörige mit Betreuungspflichten profitieren. Ziel ist es, Ansätze und Ideen zu fördern, die neue Wege zur Verbesserung der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit und Betreuungspflichten innerhalb der Fakultät schaffen.

Zum Beispiel: 

  • Aufbau von Peer-Support-Netzwerken
  • fakultätsübergreifende Angebote die einen Beitrag zur Förderung der Vereinbarkeit leisten
  • Veranstaltungen zum Thema Vereinbarkeit
  • etc. 

Förderumfang: 

In der Regel bis CHF 2'000 pro Projekt

Antragstellung 

Ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Ein vollständiger Antrag beinhaltetet: 

  • eine Begründung des Gesuchs inklusive Karriereplanung (max. 2 Seiten)
  • einen Lebenslauf im SNF-Format
  • die Höhe der beantragten Förderung und die geplante Verwendung
  • bei der 120%-Lösung zusätzlich ein Unterstützungsschreiben der vorgesetzten Person

Schicken Sie den Antarg als PDF Dokument per Email an Nora Gassner.

Das «Vetsuisse Bern Care Grant» Committee entscheidet innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Wichtig:

Der Vetsuisse Bern Care Grant kommt subsidiär zum Einsatz, daher sind vor der Antragstellung bestehende Fördermöglichkeiten der Universität Bern zu prüfen.

Weiterführende Informationen

Die Richtlinie des "Vetsuisse Bern Care Grant" enthält die vollständigen Bestimmungen zu den Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten, zur Antragstellung und zur Verwendung der Mittel.