Spezialisierungskommission

Die Spezialisierungskommission (SpezKo) der Vetsuisse-Fakultät Bern besteht aus 8 qualifizierten Spezialist*innen des European Board of Veterinary Specialisation (EBVS) und/oder des American Board of Veterinary Specialisation (ABVS).

Aufgaben der Kommission 

  • Begleitung aller angebotenen Spezialisierungsprogramme
  • Gewährleistung der Qualitätssicherung durch jährliche Evaluation aller laufenden Residency-Programme
  • Ansprechsinstanz für Programm-Verantwortliche sowie Kandidat*innen, im Falle von Schwierigkeiten bei der Programmumsetzung
  • Vergabe von Stipendien für Forschungsprojekte, welche im Rahmen eines Residency-Programms umgesetzt werden
  • Finanzielle Unterstützung von Residents für den Besuch von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, welche im Rahmen der Spezialisierung vorgeschrieben sind.  

SpezKo Jahresbericht 2024

Evaluation der Spezialisierungsprogramme

Die Kommission bewertet die Qualität der laufenden Programme an der Vetsuisse-Fakultät anhand des Feedbacks der Residents. Die Evaluation stützt sich im Wesentlichen auf drei Säulen:

  • Eine programmspezifische, jährliche Evaluation
  • Eine allgemeine, vollständig anonyme jährliche Evaluation
  • Eine individuelle Gesamtevaluation nach Abschluss jeder Residency

Darüber hinaus bietet die Kommission allen Residents die Möglichkeit zu einem streng vertraulichen Gespräch, um über persönliche schwierige Situationen zu sprechen. Bei Interesse an einem solchen Gespräch, wenden Sie sich an nora.gassner@unibe.ch.

Finanzielle Unterstützung wichtige Fristen 

Teilnehmer*innen eines FVH- oder Residency-Spezialisierungsprogramms (Standard, Alternate oder andere) müssen zwingend bei der SpezKo angemeldet sein, um von einer Unterstützung profitiern zu können.

SpezKo Anmeldeformular / Informationsblatt 

Erstattung von Kongressen / Kursen:

  • Einreichung sind ganzjährig möglich 
  • Gesuche sind erst NACH erfolgtem Besuch einzureichen.
  • Grundsätzlich Vorraussetzung für eine Rückerstattungen ist, dass die zuständige Abteilung 50% der Kosten übernimmt. In der Regel sollte die Abteilung die Erstattung vorher durchführen. Rückertattung der SpezKo erfolgt anschliessend direkt an die Abteilung.

Erstattung von Praktika:

  • Gesuche sind zuerst bei der Tierspietalstifung zu stellen. Im Falle ein Ablehnung kann Gesuch an die SpezKo gestellt werden.  
  • Gesuche müssen mindestens 1 Monat VOR der Reise eingereicht werden. (Einreichung sind ganzjährig möglich) 

SpezKo Richtlinien Erstattung Kongresse / Kurse / Praktikum 

Stipendien für Forschungsprojekte:

  • Einreichung laufend, Antrag muss IMMER VOR Projektbeginn gestellt werden.
  • Die Evaluation/Bestätigung findet jährlich im November statt (Einreichungsfrist: 31.10.2026)

Forschungsprojektförderung Ausschreibung

Unterstützte Projekte