Während des Studiums

Für alle Belange rund um die Immatrikulation ist das Büro Zulassung, Immatrikulation und Beratung zuständig.

Bei Fragen und Problemen mit KSL wenden Sie sich an den KSL Support.

Die Tollwutimpfung ist ab dem zweiten Studienjahr erforderlich. Es ist Ihnen freigestellt, die Impfung früher zu machen. Die Kosten gehen zu Lasten der Studierenden. Weiter Informationen finden Sie hier

Nein, solange Sie auf einem landwirtschaftlichen Betrieb bis zum 16. Lebensjahr gelebt haben.

Eine Abmeldung von einer Leistungskontrolle ist ohne Gründe bis zu den von der Studienplanung veröffentlichten Terminen möglich. Danach kann nur nach Vorliegen wichtiger Gründe (Krankheit, Unfall, etc.) eine Abmeldung von der Leistungskontrolle erfolgen (vgl. Studienplan Art. 5). Arztzeugnisse sind innert drei Tagen ans Dekanat einzureichen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Leistungskontrolle mit einer 1 (nicht bestanden) bewertet.

Unter diesem Link finden Sie die Regelungen zur Beurlaubung. Hierfür sollten Sie unbedingt das Immatrikulationsbüro direkt kontaktieren.