Wie werde ich Tierärztin / Tierarzt?

Um Tierärztin/Tierarzt zu werden studieren Sie während fünfeinhalb Jahren an einem der beiden Standorte der Vetsuisse-Fakultät (Universität Bern, Universität Zürich).

1. Studienjahr: Sie wiederholen Ihre Kenntnisse in Chemie, Biochemie und Physik aus der Mittelschule (Niveau der Naturwissenschaftlichen Richtungen). Sie lernen die Anatomie und Physiologie der Tiere kennen. Weitere Fächer sind: Allgemeine Pathologie, bildgebende Verfahren (Radiologie und Strahlenphysik), Histologie und Zytologie, Genetik und Molekulargenetik. Sie werden sich vertieft mit der Anatomie des Bewegungsapparates auseinandersetzen. Sie werden sich mit Grundlagen der Bestandes- und Populationsmedizin vertraut machen und Vorlesungen zu Tierschutz und Tierhaltung hören. Erste Übungen zum praktischen Umgang mit verschiedenen Tierarten sind ebenso Bestandteil des Studiums wie Übungen zur Besitzerkommunikation. Auch wenn Sie bei den ersten Falldemonstrationen noch keine Diagnose stellen können, wird Ihr klinisches Denken vom 1. Semester an geschult.

2. und 3. Studienjahr: Sie erarbeiten sich Kenntnisse über alle Organsysteme in den Themenblöcken. Daneben lernen Sie, Tiere zu untersuchen.

Nach jedem Studienjahr müssen Sie Prüfungen bestehen, um weiterstudieren zu können. Am Ende des 3. Jahres erhalten Sie den Bachelor of Veterinary Medicine.

4. Studienjahr, das erste Jahr des Masterstudiums. Sie haben die Wahl unter sechs Schwerpunkten: Nutztier (Wiederkäuer und Schweine), Pferd, Kleintier (Hund, Katze), Pathobiologie, öffentliches Gesundheitswesen (Veterinary Public Health) und biomedizinische Forschung. In diesem Schwerpunkt werden Sie ca. die Hälfte Ihrer Zeit bis zum Ende des Studiums verbringen und sich vertieftes Wissen aneignen.

5. Studienjahr und das 5. Semester: im letzten Studienjahr Ihres Masterstudiums lernen Sie, Ihre theoretischen Kenntnisse im klinischen Betrieb und in der Pathologie anzuwenden. Sie werden während zahlreicher Praktika weiterhin Ihre tierärztlichen Fertigkeiten trainieren. Zusätzlich schreiben Sie eine Masterarbeit.

Am Ende der 2.5 Jahre Ihres Masterstudiums erhalten Sie den Titel Master of Veterinary Medicine. Damit können Sie sich zur eidgenössischen Prüfung anmelden. Die bestandene Prüfung berechtigt Sie, als Tierärztin/Tierarzt tätig zu werden.

Nach dem Studium beginnt die Weiterbildung an der Vetsuisse-Fakultät oder in tierärztlichen Praxen – oder im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Forschung, in der Industrie – der Beruf des Tierarztes bietet viele Möglichkeiten.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium finden Sie hier:
Voraussetzungen / Bewerbung und Zulassung

Die Zahl der Studienplätze ist in Bern auf 76, in Zürich auf 80 beschränkt, damit die gute Qualität der Ausbildung gewährleistet bleibt. Die verfügbaren Studienplätze werden aufgrund der Ergebnisse eines Eignungstests vergeben.

Bis am 15. Februar müssen Sie sich zum Eignungstest anmelden. Informationen dazu finden Sie unter: http://www.swissuniversities.ch/de/services/anmeldung-zum-medizinstudium/

Der Eignungstest findet im Juli des Jahres statt, in welchem Sie Ihr Studium beginnen. Der Eignungstest wird auch in französischer und italienischer Sprache angeboten.

Das Resultat erfahren Sie bis Mitte August von der Universität, an der Sie studieren werden.

Sie können Ihren Wunschstudienort (Bern / Zürich) bei der Anmeldung angeben. Leider kann Ihr Wunsch nicht immer berücksichtigt werden. Bewerberinnen und Bewerber aus der französischsprachigen Schweiz erhalten vorzugsweise einen Studienplatz am Standort Bern.

Das Studium beginnt Mitte September mit dem Herbstsemester.

Im ersten Jahr beträgt die Anzahl Studierende ca. 100, in den folgenden Jahren sind Sie zusammen mit ca. 60 bis 70 KommilitonInnen – der Anteil der Frauen beträgt ca. 90%.

Sammeln Sie so viel Erfahrung bei Tierärzten wie möglich! Engagieren Sie sich als Praktikantin/Praktikant in verschiedenen tierärztlichen Praxen, damit den Alltag des Tierarztes/der Tierärztin kennenlernen. Verschaffen Sie sich auch einen Einblick in die Landwirtschaft, um sich mit dem Umfeld des Nutztierarztes vertraut zu machen.

In der Regel nicht. Ausländische Studierende werden nur zum Studium zugelassen, wenn sie oder ihre Eltern über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen. Informationen unter: Zulassung ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter.

Für Auslandsschweizer gibt es besondere Regelungen.