Doktorat

Die Vetsuisse-Fakultät bietet ein Doktorat (Dr.med.vet.) an. Für die Zulassung zum Doktoratsstudium benötigen Sie einen Master in Veterinärmedizin oder einen gleichwertigen Abschluss. Informationen zur Zulassung und Immatrikulation finden Sie bei der Abteilung für Zulassung, Immatrikulation und Beratung der Universität Bern

Der Weg zur Promotion 

Die genaue Vorgehensweise sowie alle Vorgaben und Bedingungen finden Sie im Dissertationsleitfaden weiter unter auf dieser Seite. 
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Vetsuisse-Fakultät. 

Abgabetermine für Dissertationen 2024

26. Januar 2024
5. April 2024
9. August 2024
8. November 2024

Die Dissertationen können im Dekanat eingereicht werden. Die Abgabe kann entweder persönlich oder mit Zustellung per Post (Post-Stempel gilt als Abgabedatum) erfolgen. Eine Bearbeitung erfolgt nur bei Einreichung aller geforderten Unterlagen. 

Übergangsbestimmungen

Per 1. August 2024 tritt der überarbeitet Dissertationsleitfaden in Kraft. Alle Personen, welche sich nach dem 1. August 2024 für ein Doktorat immatrikulieren, müssen ihre Dissertation gemäss den neuen Vorgaben verfassen. Doktorierende, welche bereits vor dem 1. August 2024 immatrikuliert waren, können wählen ob Sie entweder nach dem alten oder dem neuen Dissertationsleitfaden vorgehen. 

Wichtigste Änderungen

  • Nur digitale Abgabe 
  • Verpflichtende Veröffentlichung auf Boris Theses 
  • Verpflichtende Prüfung der Arbeit mittels PlagScan 
  • Vorgaben zum Fachvortrag

Wichtige Unterlagen 

Reglemente & Formulare

Merkblätter, Anleitungen und Checklisten 

Vorlagen

Alte Dokumente

Doktorierende, welche sich vor dem 1. August 2024 für eine Dissertation immatrikuliert haben, können entwerder nach den Bestimmungen des alten oder neuen Leitfadens vorgehen. Bitte beachten Sie, dass eine Kombination nicht erlaubt ist. Dokumentenvorlagen können beim Vorgehen nach dem alten Leitfaden verwendet werden, müssen jedoch gemäss der Vorgaben des alten Leitfadens angepasst werden (z.B. Anstatt Urheberrechts Nachweis muss Unterschrift-Blatt (S. 2) eingefügt werden).