Die Universität duldet keine Form von Diskriminierung oder sexueller Belästigung. Alle Universitätsangehörigen haben das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit. Die Vetsuisse-Fakultät ist gesetzlich verpflichtet, ihre Angehörigen vor sexueller Belästigung und Diskriminierung zu schützen und duldet keine Übergriffe.
Informationen Sexuelle Belästigung Universität Bern
Sexuelle Belästigung: Grundlagen an der Universität Bern
Sie fühlen sich diskriminiert oder belästigt? Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens und nutzen Sie die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten!
Ansprechpersonen an der Universität Bern:
- Barbara Engel, Leiterin Personalabteilung: personalrechtliche Beratungen
- Lilian Fankhauser, Co-Leiterin Abteilung für Chancengleichheit: Prävention und Beratungen über Vorgehen
- Christoph Pappa, Leiter Rechtsdienst: Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen.
Externes Beratungsangebot:
Ablauf bei einem Vorfall von sexueller Belästigung
Die Universität Bern hat Leitlinien für das Vorgehen bei einer Meldung von sexueller Belästigung ausgearbeitet.
Ablauf sexuelle Belästigung für Mitarbeitende
Ablauf sexuelle Belästigung für Studierende